AGB´s primacards Ausweissysteme & Plastikkarten e.K.
-Markus Prinz- Stand 01.2010

Fax:++49(0)231-58689782-9
1) Geltungsbereich
Diese Bedingung gilt für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Ausnahmen und Änderungen müssen von uns schriftlich bestätigt werden.
2) Angebot
Unsere Angebote gelten freibleibend. Allfällige, für die Ausführung eines Auftrages notwendige, von Behörden oder Dritten zu erteilende Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu erwirken, der uns diesbezüglich zu informieren und allenfalls schad- und klaglos zu halten hat. Wir sind nicht verpflichtet, mit den Arbeiten zu beginnen, bevor diese Genehmigungen rechtswirksam erteilt wurden.
Der angemessene Aufwand für auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Entwürfe, Skizzen oder Muster ist uns über unser Verlangen prompt auch dann zu ersetzen, wenn der in Aussicht genommene Auftrag nicht erteilt wird.
3) Vertragsabschluss
Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir die schriftliche Auftragsbestätigung versandt haben oder die Lieferung tatsächlich durchführen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
4) Preise
Preisangebote erlangen Verbindlichkeit, wenn wir sie mit schriftlicher Angabe des Leistungsumfanges bestätigt haben. Über diesen Leistungsumfang hinausgehende Lieferungen oder Leistungen können von uns gesondert in Rechnung gestellt werden.
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk zuzüglich Mehrwertsteuer.
Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe. Wir sind berechtigt, die Preise anzupassen, wenn die Bestellung von einem Gesamtangebot abweicht oder wenn die Kosten sich bis dahin geändert haben.
5) Lieferung
Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte: Datum der Auftragsbestätigung, der Klärung aller technischen und rechtlichen Voraussetzungen durch den Auftraggeber an dem wir die vor Ausführung von Arbeiten bedungene Anzahlung erhalten.
Wir sind berechtigt, Vorauslieferungen und Teillieferungen durchzuführen und in Rechnung zu stellen. Sofern die Abweichung von der Gesamtmenge (Gesamtauflage) 10 Prozent nicht über- oder unterschreitet, ist der Besteller verpflichtet diese Mehr- oder Minderlieferung zum aliquot berechneten Preis anzunehmen. In Fällen höherer Gewalt oder dem Unbrauchbarwerden eines wichtigen Arbeitsstückes bei uns oder bei einem unserer Lieferanten sind wir berechtigt, die Lieferfrist angemessen zu verlängern, ohne in Verzug zu geraten, und die Preise anzupassen.
6) Erfüllung und Gefahrenübergang
Nutzung und Gefahr gehen auf den Auftraggeber über, wenn der Liefergegenstand unser Werk oder unser Lager verlässt oder wenn er mit der Abholung der Ware in Verzug gerät. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so können wir die Ware ein Jahr nach Auftragserteilung als abgerufen betrachten und die vom Auftraggeber in diesem Fall geschuldete Leistung fällig stellen und begehren.
Vom Auftraggeber zu beschaffendes Material, gleichviel welcher Art, ist uns frei Haus zu liefern. Unsere Eingangsbestätigung gilt nicht als Bestätigung der Richtigkeit der als gelieferte bezeichneten Art und Menge. Uns übergebene Manuskripte, Originale, Papiere, Filme und sonstige Waren lagern bei uns ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers. Die Versicherung dieser Güter gegen welche Gefahr auch immer, ist ausschließlich Sache des Auftraggebers. Wir sind von jeder Haftung für Beschädigung oder Verlust dieser Gegenstände aus welchem Grunde immer befreit, es sei denn wir hätten die Beschädigung oder den Verlust grob fahrlässig verschuldet.
7) Zahlung
Sofern keine besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, ist die Fakturensumme (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) binnen 7 Tagen ab Rechungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsart Vorauskasse ist der Betrag vorab zu überweisen, da ansonsten die Produktion nicht gestartet wird. primacards Ausweissysteme & Plastikkarten behält sich das Recht vor jeden Kunden zu prüfen oder selbst einzuschätzen, dh. Neukunden werden grundsätzlich nur mit Vorauskasse eingestuft und gem. Absprache mit primacards Ausweissysteme & Plastikkarten auf Rechnung oder 50%ige Anzahlung gesetzt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderer Ansprüchen, welcher Art auch immer, zurückzuhalten und/oder mit Gegenforderungen aufzurechnen. Ist der Auftraggeber mit seiner Zahlung oder sonstigen Leistungen in Verzug, so können wir wahlweise die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben, angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, gesamten noch offenen Kaufpreisrest fällig stellen (Terminsverlust) und Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde, alle dem Auftragnehmer entstehenden Kosten für die Forderungsbetreibung, insbesondere auch die Kosten eines konzessionierten Inkassobüros gem. Honorarrichtlinien der Bundeswirtschaftskammer 1993, begrenzt gem. BGBL 141/1996, sowie 12 % Verzugszinsen zu ersetzen.
8) Gewährleistung
Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber auf Satz und sonstige Fehler zu prüfen und primacards Ausweissysteme & Plastikkarten druckreif erklärt zurückzugeben. primacards Ausweissysteme & Plastikkarten haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Durch Telefon bekannt gegebene Korrekturwünsche sind nur nach gleichlautender schriftlicher Bestätigung verbindlich. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als Mangel. Gleiches gilt für drucktechnisch bedingte Unterschiede zwischen Probedruck und Auflagendruck.
Durch uns verursachte Satzfehler werden von uns kostenlos berichtigt. Vom Autor oder Besteller nach Ausfertigung unserer Auftragsbestätigung gewünschte Abweichungen von der Druckvorlage werden nur dann zum Vertragsinhalt, wenn wir sie schriftlich bestätigen und berechtigen uns überdies, die dadurch verursachten Mehraufwendungen nach der aufgewendeten Arbeitszeit in Rechnung zu stellen. Wir sind bei Werksverträgen einvernehmlich von der Wahrnehmungspflicht gemäß §1168a ABGB oder ähnlichen Bestimmungen in fremden AGB oder anzuwendenden anderen Rechtsvorschriften befreit.
9) Auftragsunterlagen
Für uns übergebene Manuskripte, Originale, Filme und sonstige Unterlagen haftet der Auftraggeber bis zu einem Zeitpunkt der vier Wochen nach Erledigung des Auftrages liegt. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer für nicht zurückverlangte Unterlagen keine wie immer geartete Haftung.
10) Schadensersatz
Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes vorgesehen wurde, bleibt unsere Haftung in allen Fällen auf jene Schäden beschränkt, die am Gegenstand unserer Leistung entstanden sind. Jeder darüber hinausgehende Schadenersatz, insbesondere für Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen, sofern uns nicht grobes Verschulden vorzuwerfen ist.
11) Namen und Markenaufdruck
primacards Ausweissysteme & Plastikkarten ist zum Aufdruck eines Firmen – oder Markennamens auf die zur Ausführung gelangenden Produkte auch ohne ausdrückliche Bewilligung des Auftraggebers berechtigt.
12) Gerichtsstand
Für sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird die Zuständigkeit Dortmund mit Sitz von primacards Ausweissysteme & Plastikkarten vereinbart.
13) Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen bleibt die Ware im Eigentum von primacards Ausweissysteme & Plastikkarten
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